Im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters müssen Sie sich keine Sorgen machen. Wenn die Reise noch nicht angetreten wurde, erhalten Sie ihr Geld zurück, und wenn Sie doch schon vor Ort sind, ist der Veranstalter verpflichtet Ihnen die Heimreise zu ermöglichen. Sollte die Fluggesellschaft oder das Hotel zahlungsunfähig sein, muss der Reisveranstalter Sie auf eigene Kosten umbuchen.