Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, vor der Buchung einer Pauschalreise umfassende Informationen bereitzustellen. Dazu gehören die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, die Identität und Kontaktdaten des Unternehmens, der Gesamtpreis der Reise inklusive Steuern und eventueller Zusatzkosten sowie die Zahlungsmodalitäten. Zudem müssen die Reisenden über die vorgeschriebene Absicherung im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters informiert werden und nach der Buchung einen Sicherungsschein erhalten, der diese Absicherung nachweist