Wenn der Flug Teil der Pauschalreise ist und sich der Abflug um mehr als vier Stunden verzögert, haben Sie normalerweise ab der fünften Stunde das Recht, fünf Prozent des Tagesreisepreises pro Stunde Flugverspätung zu verlangen. Diese Regelung gilt auch bei außergewöhnlichen Umständen. Darüber hinaus können Sie auch eine Entschädigung der Airline verlangen, wenn Sie mindestens drei Stunden verspätet am Zielflughafen ankommen oder der Flug gestrichen wurde.