Wenn bei Abschluss des Mietvertrages eine Mietkaution verlangt wurde, ist der Vermieter oder die Vermieterin grundsätzlich verpflichtet, diese am Ende des Mietverhältnisses zurück zu zahlen. Dafür müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt sein, wie z.B. die Übergabe der Wohnung und die vollständige Zahlung aller Mieten. Sind all diese Bedingungen erfüllt, hat der Vermieter, die Vermieterin, 3 bis 4 Werktage Zeit, die Kaution zurückzuzahlen. Sollte es zur Prüfung etwaiger Ansprüche kommen, verlängert sich die Frist auf 6 Monate, bei ausstehender Nebenkosten-Abrechnung auf bis zu 12 Monate, und bei bestehenden Ansprüchen bis zur vollständigen Klärung dieser.