Falls der Wohnraum einen Mangel aufweist, der das Wohnen erheblich beeinträchtigt, besteht die Möglichkeit, eine Mängelanzeige beim Vermieter einzureichen. Anschließend hast du verschiedene Rechte, die du geltend machen kannst: Beseitigung des Mangels, Mietminderung oder Zurückhaltung der Miete, sofern der Schaden nicht behoben wird. Bei gravierenden Wohnungsmängeln besteht auch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, wenn du die Wohnung ganz oder teilweise nicht mehr nutzen kannst. Sollte der Vermieter den Mangel nicht innerhalb einer von dir festgelegten Frist beheben, kannst du eine Fachfirma beauftragen, den Mangel selbst zu beseitigen.