Wenn Sie von Ihrem Vermieter ein Mieterhöhungsschreiben bekommen haben, sollten Sie nicht voreilig handeln: Stimmen Sie der Erhöhung nicht sofort zu und zahlen Sie auch nicht den erhöhten Betrag, ohne das Schreiben vorher von einem Experten prüfen zu lassen.
Eine einmal gegebene Zustimmung zu einer möglicherweise ungerechtfertigten Erhöhung kann später schwer rückgängig gemacht werden. Normalerweise haben Sie nach dem Erhalt des Schreibens 2 Monate Zeit, um die vorgeschlagene Erhöhung überprüfen zu lassen.
Sollte der Vermieter nur eine Erhöhung ankündigen, ist eine Zustimmung Ihrerseits nicht notwendig. Dennoch raten wir, die Ankündigung von einem Rechtsspezialisten prüfen zu lassen und bei Bedenken rechtzeitig Widerspruch einzulegen. Denn viele Mieterhöhungen sind nicht gerechtfertigt und können angefochten werden.
Falls die Mieterhöhung rechtens ist und die neue Miete Ihren finanziellen Rahmen sprengt, können Sie ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.