Die Verjährungsfrist für die Rückzahlung der Mietkaution beträgt 3 Jahre, so lange haben Sie also Zeit um in diesem Fall rechtlichen Beistand einzuholen und ihre Kaution zurück zu verlangen. Meist genügt es, das Gespräch mit dem Vermieter oder der Vermieterin zu suchen. Sollte das allerdings nicht funktionieren, helfen wir Ihnen gerne dabei rechtliche Schritte einzuleiten.