Wenn im Mietvertrag eine Nachmieterklausel vorhanden ist, ist es durchaus möglich das Mietverhältnis bereits vor dem Ablauf der Kündigungsfrist zu beenden. Jedoch muss der Vermieter den vorgschlagenen Nachmieter auch akzeptieren. Existiert keine solche Nachmieterklausel, muss der Mieter die Miete bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist weiterzahlen. Nur in besonderen Härtefällen ist der Vermieter dann verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren.