Schimmel, undichte Fenster und Co.: Was sind Wohnungsmängel? 

Haben Sie Unklarheiten im Mietvertrag? Sind Ihre Nebenkosten oder Miete zu hoch? Bei allen Fragen rund ums Mietrecht sind Sie bei uns genau richtig.

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Das Wichtigste zum Thema „Schimmel, undichte Fenster und Co.: Was sind Wohnungsmängel?“

  • Eine Minderung der Miete ist nur bei erheblichen Mängeln und nach rechtzeitiger Mängelanzeige möglich.  
  • Die Mietminderung wird in Prozent der Bruttomiete (inklusive Nebenkosten) berechnet und hängt vom Umfang und der Art des Mangels ab. 
  • Mieter müssen den Vermieter unverzüglich über Mängel informieren, um für Folgeschäden nicht haftbar gemacht zu werden.  
  • Vermieter sind verpflichtet, Mängel zeitnah zu beheben und die Wohnung instand zu halten.  

In vielen Wohnungen treten im Laufe der Zeit Probleme wie Schimmel oder undichte Fenster auf. Diese Mängel können nicht nur die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen, sondern auch gesundheitliche Risiken bergen. 

Doch wann genau handelt es sich um einen Wohnungsmangel, der eine Mietminderung rechtfertigt? Und was sind Ihre Rechte, wenn solche Mängel erst beim Einzug entdeckt werden oder, wenn Sie den Mangel selbst zu verschulden haben? Erfahren Sie hier, welche Wohnungsprobleme als Mängel gelten und wie Sie als Mieter rechtlich dagegen vorgehen können.  

Wohnungsmängel und deren Ursachen

Wohnungsmängel sind Defekte oder Schäden in einer Mietwohnung, die den Wohnwert oder die Nutzung der Wohnung erheblich einschränken. Dabei können Mängel unterschiedliche Ursachen haben – von Baufehlern bis hin zu fehlerhafter Instandhaltung. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen typischen Mängeln, die in vielen Wohnungen auftreten, und solchen, die durch das Verhalten der Mieter verursacht werden.  

Typische Wohnungsmängel

Es gibt einige Wohnungsmängel, die besonders häufig vorkommen und die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen können:  

  • Feuchtigkeit und Schimmel: Einer der häufigsten Wohnungsmängel ist Feuchtigkeit, die oft zu Schimmel führt. Schimmel entsteht in der Regel durch schlechte Isolierung, falsches Lüften oder defekte Fenster.  
  • Undichte Fenster: Wenn Fenster undicht sind, kann kalte Luft eindringen, was nicht nur die Heizkosten erhöht, sondern auch zu Feuchtigkeit und Schimmel führen kann.  
  • Heizungsausfälle: Eine defekte oder unzureichende Heizung ist besonders im Winter ein schwerwiegender Mangel. 
  • Defekte Sanitäranlagen: Probleme mit Wasserleitungen, undichten Armaturen oder verstopften Abflüssen kommen ebenfalls häufig vor. 

Ursachen von Wohnungsmängeln

Nicht jeder Wohnungsmangel ist automatisch vom Vermieter zu verantworten. Es wird unterschieden zwischen Mängeln, die durch äußere Umstände oder Baumängel verursacht werden, und solchen, die auf das Verhalten der Mieter zurückzuführen sind.  

Vom Vermieter zu verantwortende Mängel:  

  • Bauschäden: Fehler bei der Bauplanung oder mangelhafte Instandhaltung führen oft zu Mängeln wie undichten Dächern oder Fenstern.  
  • Mangelnde Wartung: Wenn der Vermieter seiner Instandhaltungspflicht nicht nachkommt, können Defekte an der Heizung, den Fenstern oder der Elektrik entstehen.  

Selbstverschuldete Mängel:  

  • Falsches Lüften oder Heizen: Wird nicht regelmäßig gelüftet, kann sich Feuchtigkeit in den Räumen stauen, was Schimmelbildung begünstigt.  
  • Beschädigung der Wohnung: Auch Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, wie zerkratzte Böden oder defekte Armaturen, sind dem Mieter anzulasten.  

Es ist daher wichtig, zu klären, wer für den jeweiligen Wohnungsmangel verantwortlich ist, um etwaige Haftungsfragen zu klären und die richtigen Schritte zur Mängelbeseitigung einzuleiten.  

Wohnungsmängel bei Einzug und Auszug

Der Zustand der Wohnung spielt sowohl beim Einzug als auch beim Auszug eine wichtige Rolle. Mängel können bereits bei der Wohnungsübernahme vorhanden sein oder erst bei der Rückgabe der Wohnung entdeckt werden. In beiden Fällen ist es entscheidend, als Mieter Ihre Rechte und Pflichten zu kennen.

Wohnungsmängel bei Einzug

Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, ist es wichtig, den Zustand der Mieträume vorab sorgfältig zu prüfen und Mängel zu dokumentieren. Bereits vorhandene Schäden und Defekte dürfen nicht Ihnen als Mieter angelastet werden.  

Ihre Rechte und Pflichten bei bereits vorhandenen Mängeln:  

  • Mängelanzeige: Entdecken Sie Mängel bei der Wohnungsübergabe, müssen diese unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden. Idealerweise erfolgt dies schriftlich und mit Beweisfotos, um einen Nachweis zu haben.  
  • Wohnungsübergabeprotokoll: Dieses Dokument ist von großer Bedeutung. In ihm sollten alle sichtbaren Mängel festgehalten werden. Dadurch vermeiden Sie, dass Ihnen später Schäden in Rechnung gestellt werden, die bereits vor Ihrem Einzug vorhanden waren.  

Wohnungsmängel bei Auszug

Auch beim Auszug können Mängel in der Wohnung festgestellt werden. Hier ist es entscheidend, wer für den Schaden verantwortlich ist.  

  • Normale Abnutzung: Schäden, die durch den üblichen Gebrauch entstehen, wie etwa kleine Kratzer im Boden, fallen in der Regel unter den Begriff „normale Abnutzung“ und müssen vom Mieter nicht behoben werden.  
  • Beschädigungen: Wenn allerdings größere Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, ist der Mieter verpflichtet, diese zu reparieren oder dem Vermieter die Kosten für die Beseitigung zu erstatten.  
  • Renovierungspflicht: Ob der Mieter beim Auszug zur Renovierung verpflichtet ist, hängt vom Mietvertrag ab. Enthält dieser eine gültige Klausel zur Endrenovierung, müssen die vereinbarten Schönheitsreparaturen durchgeführt werden.  

Zusatzinformationen

Was Sie in Ihrer Mietwohnung renovieren dürfen und was nicht, erfahren Sie in unserem Blogartikel hier

Wohnungsmängel in Berlin: Ein spezieller Fall?

Berlin hat viele Altbauten, die häufig mit Mängeln wie veralteten Heizsystemen und feuchten Wänden zu kämpfen haben. Vermieter müssen oft Modernisierungen durchführen, wobei Mieterhöhungen dank einer gesetzlichen Regelung (559 BGB) begrenzt sind.

Auch Berliner Mieter sollten Mängel frühzeitig melden und sich über ihre Rechte im sich oft ändernden Mietrecht informieren. 

Mietminderung bei Mangel

Eine Mietminderung kommt dann in Betracht, wenn ein erheblicher Wohnungsmangel vorliegt, der die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt. Doch nicht jeder Defekt rechtfertigt eine Kürzung der Miete. Es gibt klare Voraussetzungen und Regelungen, die beachtet werden müssen.

Voraussetzungen für eine Mietminderung

Eine Mietminderung ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:  

  1. Es muss ein erheblicher Mangel vorliegen, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt.
  2. Der Mangel darf nicht vom Mieter selbst verursacht worden sein. 
  3. Der Mieter muss den Mangel dem Vermieter unverzüglich anzeigen. Dies sollte aus Beweisgründen schriftlich und mit Fotos erfolgen. 
  4. Anschließend muss der Mieter dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels geben, bevor der Mieter die Miete mindert.  
  5. Die Mietminderung muss in einem angemessenen Verhältnis zur Beeinträchtigung stehen. 
  6. Der Mangel darf dem Mieter nicht bereits bei Vertragsabschluss bekannt gewesen sein. 
  7. Der Mieter sollte die Miete unter Vorbehalt zahlen und die Minderung ankündigen. 
  8. Die Mietminderung gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter Kenntnis vom Mangel erlangt hat. 
  9. Bei gravierenden Mängeln wie Heizungsausfall im Winter kann die Minderung sofort erfolgen. 

Mietminderung bei verschiedenen Mängeln

Die Mietminderung wird in Prozent der Bruttomiete (inklusive Nebenkosten) berechnet. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Umfang und der Art des Mangels ab. Hier einige typische Beispiele für Mängel und die daraus resultierenden Mietminderungen:  

  • Schimmel: Bei Schimmelbefall in Wohnräumen kann die Mietminderung je nach Ausmaß des Schadens zwischen 10 % und 50 % betragen. Bei kleineren Schäden werden oft 10-20% angesetzt, bei großflächiger Ausbreitung kann die Minderung bis zu 50% betragen. 
  • Undichte Fenster: Wenn Fenster undicht sind und dadurch Zugluft entsteht, kann dies eine Minderung der Miete von etwa 10 % bis 20 % rechtfertigen.  
  • Heizungsausfall: Bei einem kompletten Heizungsausfall im Winter ist eine Mietminderung von bis zu 100% möglich. Gerichte haben in solchen Fällen Minderungen zwischen 40% und 100% für gerechtfertigt erklärt.
  • Lärmbelästigung: Starke Lärmbelästigung durch Bauarbeiten oder andere Faktoren kann eine Minderung von 5 % bis 30 % zur Folge haben, je nach Intensität und Dauer.  

Achtung

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Prozentsätze Richtwerte darstellen. Die tatsächliche Höhe der Minderung der Miete hängt immer vom Einzelfall ab und kann je nach den spezifischen Umständen variieren. 

Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern bei Wohnungsmängeln  

Bei auftretenden Wohnungsmängeln haben sowohl Mieter als auch Vermieter bestimmte Rechte und Pflichten. Es ist wichtig, diese zu kennen, um Missverständnisse zu vermeiden und rechtlich abgesichert zu handeln.  

Welche Pflichten hat der Mieter?  

  • Unverzügliche Meldung von Mängeln 
  • Dokumentation der Kommunikation mit dem Vermieter 
  • Sorgfaltspflicht gegenüber der Mietwohnung des Mieters 

Welche Pflichten hat der Vermieter?  

  • Reparaturpflicht nach Meldung von Mängeln 
  • Regelmäßige Wartungen und Instandhaltungspflicht 
  • Kostenübernahme bei Mängeln, die nicht durch den Mieter verursacht wurden

Ihre Rechte und Pflichten bei Mängeln kennen  

Wohnungsmängel können die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen, egal ob es sich um Schimmel, defekte Heizungen oder undichte Fenster handelt. Als Mieter ist es wichtig, Mängel frühzeitig zu melden und Ihre Rechte, wie eine mögliche Mietminderung, zu kennen. Der Vermieter ist verpflichtet, diese Mängel zu beheben und die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu halten. Ein klarer Blick auf die eigenen Rechte und Pflichten kann helfen, Konflikte zu vermeiden und eine Lösung schnell herbeizuführen. Am Ende ist der beste Weg, auf gegenseitiges Verständnis und rechtzeitige Kommunikation zu setzen. 

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