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Fluggastrechte bei Nichtbeförderung bzw. unfreiwilliger Nichtbeförderung

Holen Sie sich Ihre rechtmäßige Entschädigung von 600 €!

Fluggastrechte-bei einer-Nichtbeförderung

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Das Wichtigste zum Thema „Nichtbeförderung / Beförderungsverweigerung“

  • Wenn Passagier:innen nicht befördert werden, haben sie einen Anspruch auf eine Entschädigung und Alternativbeförderung oder Rückerstattung des Ticketpreises.
  • Passagier:innen haben für den Fall einer Nichtbeförderung aufgrund einer Überbuchung Anspruch auf finanzielle Entschädigung.
  • Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab und beträgt zwischen 250 und 600 Euro.
  • Die Fluggesellschaft muss den betroffenen Passagier:innen eine alternative Beförderung anbieten oder eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises anbieten.
  • Passagier:innen haben das Recht, sich auf einen späteren Flug umbuchen zu lassen, falls dies für sie akzeptabel ist.
  • Passagier:innen sollten immer rechtzeitig am Check-in-Schalter erscheinen, um die Chance zu erhöhen, nicht von der Fluggesellschaft überbucht zu werden.
  • Flugreisende sollten im Falle einer Nichtbeförderung alle relevanten Belege aufbewahren, um ihre Ansprüche geltend machen zu können.
  • Falls die Fluggesellschaft den betroffenen Passagier:innen keine alternative Beförderung anbieten können, müssen sie für Unterkunft und Verpflegung sorgen.
  • Wenn Sie von einer Nichtbeförderung betroffen sind, sollten Sie sich so schnell wie möglich an das Fluggastportal allright.de wenden und Ihre Ansprüche geltend machen.
  • Passagier:innen können Ansprüche bis zu 3 Jahre rückwirkend in Deutschland geltend machen.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Beförderungsverweigerungen im Überblick

Es ist eine unerwünschte Situation, der Flugreisende nicht ausgesetzt sein möchten. Sie stehen vor der Situation, dass Sie Ihren Flug nicht antreten können, da die Airline Sie nicht mitnimmt. Dadurch können der lang ersehnte Urlaub oder der wichtige Geschäftstermin schnell ins Wasser fallen, obwohl die Passagier:innen keine Schuld daran tragen. Die häufigste Ursache von Nichtbeförderung Flug ist, dass der Flug überbucht wurde. Allerdings haben Sie das Recht, Ersatzansprüche gegen die Airline geltend zu machen.

Was genau ist unter Nichtbeförderung zu verstehen?

Wenn sich Passagier:innen bereits am Gate befinden, ein gültiges Ticket vorweisen können, aber die Airline sich dennoch weigert, sie mitfliegen zu lassen, spricht man von einer Nichtbeförderung (Boardingverweigerung). Es dürfen keine vertretbaren Gründe für die Verweigerung vorliegen. Beispiele für Nichtbeförderungen können sein:

  • Überbuchung (Flugüberbuchung), wodurch zu viele Passagier:innen vorhanden sind.
  • Die Airline lässt die Passagier:innen nicht ins Flugzeug, obwohl der Flug stattfindet.
  • Flugreisende wurden auf einen anderen Flug umgebucht (Flugumbuchung).

Um Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zu haben, muss die Nichtbeförderung gegen den Willen und das Einverständnis der Flugreisenden erfolgen. Es ist Voraussetzung, dass die Passagier:innen sich rechtzeitig eingecheckt haben, alle Buchungsdokumente bzw. Reisedokumente vorhanden waren und von ihnen keine Sicherheits- oder gesundheitlichen Risiken für sich selbst oder andere Reisende ausgehen.

Liegt die Ursache für die Nichtbeförderung bei der Fluggesellschaft, haben Sie das Recht auf Entschädigungszahlungen, die je nach Flugdistanz (Flugentfernung) zwischen 250 € und 600 €  liegen. Es gibt grundsätzlich zwei Arten von einer Nichtbeförderung; die freiwillige Nichtbeförderung und die unfreiwillige Nichtbeförderung. Eine nähere Erläuterung von beiden Typen finden Sie unten.

Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle

Sind Sie aktuell von einer Flugverspätung oder -annullierung betroffen? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren betroffenen Flug zu identifizieren, Ihren Entschädigungsanspruch mithilfe unseres Entschädigungsrechners zu überprüfen und Allright bequem online mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigung zu beauftragen.

  • 17.04.2024 17:55
    Aegean Airlines A3225
    Kos (KGS) Athens (Athinai) (ATH)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 17:00
    BUZZ (Ryanair Sun) RR2778
    Thessaloniki (Saloniki) (SKG) Krakow (KRK)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 14:25
    Blue Bird Airways BZ704
    Tel Aviv/Yafo (Ben Gurion) (TLV) Athens (Athinai) (ATH)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 13:40
    Aer Lingus EI608
    Dublin (DUB) Amsterdam (AMS)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 12:20
    Emirates EK109
    Larnaca (LCA) Malta (MLA)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 11:50
    Portugália NI875
    Firenze (Florence) (FLR) Lisboa (Lisbon) (LIS)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 11:45
    Ryanair FR145
    London (Stansted) (STN) Berlin (Brandenburg) (BER)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 11:40
    Emirates EK146
    Amsterdam (AMS) Dubai (DXB)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 11:30
    SATA Air SP588
    Corvo Island (CVU) Santa Cruz (Flores Island) (FLW)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 11:00
    Emirates EK44
    Frankfurt (FRA) Dubai (DXB)
    Verspätet
    Flug wählen

Freiwillige Nichtbeförderung

Die freiwillige Nichtbeförderung bezieht sich auf den Fall, wenn die Airline versucht, Passagier:innen eines bestimmten Fluges zu finden, die bereit sind, auf einen späteren Flug umgebucht zu werden oder auf den Flug zu verzichten und im Gegenzug bestimmte Vergünstigungen und Vorteile zu erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass den betroffenen Passagier:innen in einem solchen Fall gemäß der EU-Verordnung kein Recht auf Entschädigung zusteht.

Unfreiwillige Nichtbeförderung – bekomme ich eine Entschädigung von der Fluggesellschaft?

Haben Sie eine Reise geplant und das Personal der Airline hat Ihnen das Einsteigen in ein Flugzeug (Flieger) ohne Grund verweigert? Wenn die Airline keine freiwilligen Passagier:innen findet, die auf den Flug verzichten möchten, wählt die Airline willkürlich Passagier:innen aus, denen die Beförderung verweigert wird und die den Flug nicht antreten dürfen. In einem solchen Fall spricht man von unfreiwilliger Nichtbeförderung. Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben betroffene Passagier:innen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Zusätzlich können auch Ansprüche auf Versorgungsleistungen, anderweitige Beförderung oder Erstattung des Ticketpreises bestehen.

Wurde Ihnen die Beförderung verweigert?

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Nichtbeförderungen, Annullierungen, Verspätungen, Überbuchungen und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.

Entschädigung-bei-Nichtbeförderung

Welche Rechte haben Passagiere, wenn ihnen das Boarding verweigert wird?

Was sind meine Rechte bei einer Nichtbeförderung? Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben betroffene Flugreisende Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 €, unabhängig vom Ticketpreis. Die Airline ist außerdem verpflichtet, den betroffenen Passagier:innen sofortige Versorgung mit Snacks und Getränken (Unterstützungsleistungen) bereitzustellen. Passagier:innen können entweder eine Erstattung ihres Tickets verlangen oder einen Ersatzflug fordern. Sollte Ihr Alternativflug erst am nächsten Tag starten, können Sie sich zudem noch darauf verlassen, dass Ihnen die Airline eine Unterkunft und den Transfer dorthin bezahlen wird. 

Was kann ich bei einer Nichtbeförderung tun?

Sollten Passagier:innen von einer Nichtbeförderung betroffen sein, ist es ratsam, von der Fluggesellschaft schriftlich den Grund für die Überbuchung bestätigen zu lassen. Es ist auch wichtig, Belege wie Quittungen für Mahlzeiten oder ausgegebene Gutscheine als Beweismaterial zu sammeln. Passagier:innen sollten außerdem auf ihre Versorgungsleistungen am Flughafen bestehen, wie Snacks und Getränke, gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung.

Wann und wie erhalte ich bei einer Nichtbeförderung eine Entschädigung?

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 regelt Entschädigungen bei Überbuchungen seit 2004. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge der Flugstrecke (Flugdistanz) ab und ist unabhängig vom ursprünglichen Ticketpreis. Passagier:innen können Ansprüche bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen. Es spielt keine Rolle, ob der Flug Teil eines Pauschalurlaubs oder eines Geschäftstermins war. Um Anspruch auf Entschädigung zu haben, muss der Flug entweder in der EU starten oder in der EU landen, während die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Die Höhe der Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung richtet sich nach der Flugstrecke:

  • Kurzstrecke (Flüge bis zu 1500 Kilometer): 250 €
  • Mittelstrecke (Flüge bis zu 3500 Kilometer): 400 €
  • Langstrecke (Flüge über 3500 Kilometer): 600 €
Kurzstrecke bis 1.500 kmMittelstrecke bis 3.500 kmLangstrecke ab 3.500 km
z.B. Berlin – Münchenz.B. Berlin – Lissabonz.B. Berlin – Abu Dhabi
250€*400€*600€*
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)

Sie haben Fragen zum Entschädigungsrechner? So erhalten Sie Ihre Entschädigung:

  • Sie geben Ihre Flugdetails ein
  • Wir setzen Ihr Recht durch
  • Sie erhalten Ihre Entschädigung

Wurde Ihnen die Beförderung verweigert?

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Nichtbeförderungen, Annullierungen, Verspätungen, Überbuchungen und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.

Wie und wann kann ich für eine Nichtbeförderung eine Ticketkostenerstattung bekommen?

Im Falle einer Überbuchung, bei der Flugreisenden das Boarding verweigert wird, haben diese die Option, entweder einen Ersatztransport anzunehmen oder sich den vollen Ticketpreis erstatten zu lassen. Falls die Fluggesellschaft keine Alternativen anbietet, können Passagier:innen selbständig einen neuen Flug buchen und die Kosten später der Airline in Rechnung stellen. Wenn Sie von einer Nichtbeförderung betroffen sind und Hilfe bei der Ticketerstattung oder Entschädigung benötigen, stehen Ihnen unsere Experten für Fluggastrechte gerne zur Verfügung. Überprüfen Sie jetzt kostenfrei Ihre Entschädigungsansprüche.

Was für Entschädigungen bekomme ich gemäß der EU-Verordnung nach einer Nichtbeförderung?

Es kommt immer wieder vor, dass Airlines aus gewissen Gründen einigen Passagier:innen die Beförderung verweigert. Dies kann zum Beispiel bei Überbuchungen vorkommen, wenn es zu viele gebuchte Passagier:innen im Verhältnis zur verfügbaren Sitzplatzkapazität gibt. Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagier:innen im Falle einer Überbuchung Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro. Gleichzeitig haben Flugreisende das Recht auf Verpflegungsleistungen am Flughafen. Damit ein Flug unter das EU-Fluggastrecht fällt und Passagier:innen einen Anspruch auf Entschädigung haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Voraussetzungen:

  • Rechtzeitiges Einchecken (normalerweise bis 45 Minuten vor Abflug).
  • Der betroffene Flug (Problemflug) liegt nicht länger als 3 Jahre zurück.
  • Der Flug startet entweder in der EU (bei jeder Fluggesellschaft) oder landet in der EU (bei Fluggesellschaften mit Sitz in der EU).
  • Es liegt ein gültiges Ticket (Flugticket) und Buchungsbestätigung vor.
  • Die Buchungsart, wie z.B. Einzelbuchung, Geschäftsreise oder Pauschalurlaub, spielt keine Rolle für das Recht auf Entschädigung.

Wie lange ist die Frist für Entschädigungsansprüche bei einer Nichtbeförderung?

Entschädigungsansprüche können auch noch Jahre nach dem betreffenden Flug bestehen. In Deutschland haben Flugreisende beispielsweise bis zu 3 Jahre nach ihrem Flug die Möglichkeit, eine Entschädigung einzufordern. Wenn Sie in den letzten Jahren von Flugverspätungen oder Flugausfällen betroffen waren, ist es ratsam zu überprüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht und in welcher Höhe diese ausfallen könnte.

Entschädigung bei Nichtbeförderung – Wie kann ich meinen zukünftigen Flug absichern?

Haben Sie bereits Ihre nächste Reise geplant? Möchten Sie Ihren zukünftigen Flug absichern? Wenn es zu einer Flugverspätung (Verspätung) oder gar einer Flugannullierung (Flugausfall) kommt, informieren wir Sie gerne über Ihre Rechte. 

Geben Sie einfach im Voraus Ihre Flugdaten in unseren Entschädigungsrechner ein. Wenn wir Potenzial für eine Ausgleichszahlung gemäß der EU-Verordnung erkennen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Übrigens: Auch bei einer Überbuchung könnte ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.

Flug verspätet oder ausgefallen?

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.

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Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:

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Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Allright setzt Ihr Recht durch.

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