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Flugverspätung und Flugausfall auf Dienstreise / Geschäftsreise – Welche Rechte stehen mir zu?

Holen Sie sich Ihre rechtmäßige Entschädigung von 600 €!

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Fluggastrechtsexperte

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Das Wichtigste zum Thema „Geschäftsreise / Dienstreise“

  • Flüge im Rahmen von Dienstreisen können ebenfalls von Flugverspätungen und -ausfällen betroffen sein.
  • Passagier:innen haben auch im Falle von Geschäftsreisen Anspruch auf Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen oder -ausfällen.
  • Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Entfernung des Fluges und der Dauer der Verspätung und beträgt bis 600 Euro.
  • Bei Flugausfällen oder Flugverspätungen wegen außergewöhnlichen Umständen wie Streik oder schlechtem Wetter gibt es keine Entschädigung.
  • Bei Annullierungen muss die Fluggesellschaft alternative Beförderungsmöglichkeiten oder eine Erstattung anbieten.
  • Fluggesellschaften müssen für Mahlzeiten, Getränke und Hotelunterkünfte sorgen, falls eine Übernachtung aufgrund einer Verspätung notwendig ist.
  • Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden haben Passagier:innen das Recht, den Flug zu stornieren und eine Rückerstattung des Ticketpreises zu erhalten.
  • Auch bei Flugproblemen im Rahmen einer Dienstreise sollten Passagier:innen ihre Bordkarte und den Buchungsbeleg aufbewahren, um ihre Ansprüche geltend machen zu können.
  • Wenden Sie sich an die spezialisierte Fluggastrechte-Plattform allright.de, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
  • Passagier:innen können ihre Ansprüche für Flugverspätungen oder -ausfälle innerhalb von drei Jahren nach dem Flug geltend machen.


Sie hatten einen Flugausfall oder eine Flugverspätung? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Geschäftsreise / Dienstreise: bei Flugverspätung und Flugausfall Entschädigung möglich

Geschäftsreisen sind in vielen Branchen ein wichtiger Bestandteil des täglichen Arbeitslebens. Doch was passiert, wenn der Flug aufgrund von Verspätungen oder Ausfällen nicht wie geplant verläuft? Dies kann nicht nur zu einer Verzögerung der geschäftlichen Termine führen, sondern auch zu erheblichen Unannehmlichkeiten für die reisenden Mitarbeiter:innen.

Doch es gibt eine gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen haben Geschäftsreisende gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, welche Rechte einem zustehen und wie man eine angemessene Entschädigung erhalten kann. Wir werden uns hier mit den Rechten von Geschäftsreisenden bei Flugverspätungen und Flugausfällen auseinandersetzen und Ihnen zeigen, welche Schritte sie ergreifen können, um ihre Rechte durchzusetzen.

Prüfen Sie mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner, ob Sie für Ihren Problemflug eine Entschädigung erhalten können und beauftragen Sie Allright (allright.de) bequem online mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs. Setzt Allright (allright.de) Ihr Recht erfolgreich durch, erhalten Sie Ihre Entschädigung abzüglich unserer Erfolgsprovision (i.d.R. 20-30 % zzgl. MwSt.).

Flugverspätung oder -annullierung auf Geschäftsreise?

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.

Hinweis

Eine Entschädigungszahlung seitens der Fluggesellschaft gemäß der Verordnung schließt für Urlauber:innen die Möglichkeit aus, vom Reiseveranstalter eine zusätzliche Minderung des Reisepreises zu verlangen. Stattdessen kann der Betrag der Entschädigungszahlung seitens der Airline auf den Schadensersatz- oder Minderungsanspruch gegen den Reiseveranstalter angerechnet werden.

Muss die Flugzeit während einer Dienstreise als Arbeitszeit gezählt werden?

Ist die Flugzeit bei einer Dienstreise Arbeitszeit? Arbeitszeit wird normalerweise vergütet, aber Wegezeiten wie z.B. der Weg (Anfahrt) zur Arbeit nicht. Viele Geschäftsreisende nutzen die Zeit während der Dienstreise, um zu arbeiten. Wenn Arbeitnehmer:innen während des Flugs konkrete Aufgaben erledigen, wird die Flugzeit zur Arbeitszeit. Kann (und wird) die Zeit aber frei gestaltet, geruht oder geschlafen, dann gilt die Zeit an Bord des Flugzeugs als Ruhezeit und wird nicht vergütet.

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Ihre Geschäftsreise verlief nicht nach Plan? Steht Ihnen bei Dienstreise eine Entschädigung zu?

Steht Entschädigung dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zu? Geschäftsreisende sind oft unsicher, ob sie im Rahmen ihrer Dienstreise Anspruch auf Entschädigung haben, da die Rechnung auf den Namen des Unternehmens ausgestellt ist und nicht auf den eigenen Namen. Die EU-Verordnung EG 261 besagt jedoch, dass die Ausgleichszahlung den Flugreisenden zusteht, der aufgrund der Verspätung Unannehmlichkeiten erfahren hat – in diesem Fall der oder die Geschäftsreisende bzw. Arbeitnehmer:in. Dabei spielt es keine Rolle, wer Ihr Flugticket bezahlt hat. Für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs sind lediglich die Flugnummer, das Datum und der Name des Flugreisenden erforderlich.

Allerdings gibt es hierbei eine Ausnahme: Bestimmte Unternehmen vereinbaren vertraglich, dass ihre Mitarbeitenden ihre Entschädigungsansprüche an das Unternehmen abtreten müssen. Deshalb sollten Sie überprüfen, ob Sie eine solche Vereinbarung mit Ihrem oder ihren Arbeitgeber:in unterschrieben haben, sei es in Ihrem Arbeitsvertrag oder in einem Antrag für Dienstreisen. Diese Regelung ist gesetzlich erlaubt.

Wenn der Abflug Ihrer Geschäftsreise um mehr als zwei Stunden verzögert ist, haben Sie laut EU Fluggastrechteverordnung Anspruch auf Versorgungsleistungen durch die Fluggesellschaft. Ab einer Verspätung von drei Stunden haben Sie auch Anspruch auf Entschädigung, abhängig von der Flugstrecke. Die Fluggesellschaft muss Ihnen gemäß der Verordnung bis zu 600 Euro zahlen, sofern sie selbst für die Verspätung verantwortlich ist. Dies gilt auch für annullierte Flüge.

Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle

Sind Sie aktuell von einer Flugverspätung oder -annullierung betroffen? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren betroffenen Flug zu identifizieren, Ihren Entschädigungsanspruch mithilfe unseres Entschädigungsrechners zu überprüfen und Allright bequem online mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigung zu beauftragen.

  • 17.04.2024 17:55
    Aegean Airlines A3225
    Kos (KGS) Athens (Athinai) (ATH)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 17:00
    BUZZ (Ryanair Sun) RR2778
    Thessaloniki (Saloniki) (SKG) Krakow (KRK)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 14:25
    Blue Bird Airways BZ704
    Tel Aviv/Yafo (Ben Gurion) (TLV) Athens (Athinai) (ATH)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 13:40
    Aer Lingus EI608
    Dublin (DUB) Amsterdam (AMS)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 12:20
    Emirates EK109
    Larnaca (LCA) Malta (MLA)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 11:50
    Portugália NI875
    Firenze (Florence) (FLR) Lisboa (Lisbon) (LIS)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 11:45
    Ryanair FR145
    London (Stansted) (STN) Berlin (Brandenburg) (BER)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 11:40
    Emirates EK146
    Amsterdam (AMS) Dubai (DXB)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 11:30
    SATA Air SP588
    Corvo Island (CVU) Santa Cruz (Flores Island) (FLW)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.04.2024 11:00
    Emirates EK44
    Frankfurt (FRA) Dubai (DXB)
    Verspätet
    Flug wählen

Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung auf Dienstreise?

Sollte die Airline für die große Verspätung verantwortlich sein, haben Passagier:innen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gemäß der EU-Verordnung 261/2004. Ab einer Verspätung von drei Stunden sind dies nach EU-Verordnung 261/2004 250 bis 600 Euro. Der Betrag ist dabei gestaffelt in 250, 400 und 600 Euro und ist abhängig von der Länge der Flugstrecke:

  • Bei einer Distanz unter 1.500 km stehen dem Fluggast 250 Euro zu
  • Ist die Strecke 1.500 bis 3.500 km lang, haben Reisende Anspruch auf 400 Euro
  • Bei über 3.500 Kilometern können Passagier:innen eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro fordern

Die Höhe der Entschädigung ist dabei unabhängig vom Ticketpreis, da auch Billigflieger unter den Schutz der Verordnung fallen und anspruchsberechtigt sind.

Flugverspätung, Flugausfall, Überbuchung oder verpasster Anschlussflug? Das steht Ihnen zu

Kurzstrecke bis 1.500 kmMittelstrecke bis 3.500 kmLangstrecke ab 3.500 km
z.B. Berlin – Münchenz.B. Berlin – Lissabonz.B. Berlin – Abu Dhabi
250€*400€*600€*
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)

Flugverspätung oder -annullierung auf Geschäftsreise?

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.

Wie bekomme ich eine Entschädigung, bei einer Verspätung meines Fluges?

Die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen ist oft schwierig, da Fluggesellschaften häufig ihre Verantwortung leugnen. Um Ihnen zu helfen, setzen wir uns seit 2010 für Ihre Fluggastrechte ein und haben bereits über 430.000.000 Euro für unsere Kundschaft durchgesetzt. Eine kostenlose und unverbindliche Prüfung Ihrer Ansprüche ist möglich, indem Sie Ihre Flugdaten in unseren kostenlosen Entschädigungsrechner eingeben. Wir überprüfen die tatsächliche Ankunftszeit Ihres Fluges, gleichen diese mit Wetter- und Flugdatenbanken ab und vergleichen Ihren Fall mit ähnlichen Fällen, um zu bestimmen, ob Sie anspruchsberechtigt sind.

Wenn Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben, können Sie uns mit einem Klick beauftragen, und wir übernehmen die Kommunikation mit der Fluggesellschaft, um Ihre Entschädigung durchzusetzen. Unsere Erfolgsquote bei gerichtlichen Durchsetzungen beträgt 99%. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unserer Expertise auf dem Gebiet der Fluggastrechte sind wir die Nummer eins in diesem Bereich.

Was steht Dienstreisenden im Falle einer Flugverspätung zu?

  • Wenn Sie auf einer Dienstreise eine Flugverspätung von mehr als 2 Stunden haben, steht Ihnen laut EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Versorgung durch die Airline zu, die Snacks und Getränke umfasst
  • Ab einer Verspätung von 3 Stunden haben Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von 250 bis 600 Euro, je nach Flugstrecke (Flugdistanz)
  • Auch bei annullierten Flügen können Sie eine Ausgleichszahlung erhalten
  • Es ist wichtig zu beachten, dass die Entschädigung Ihnen als Passagier:in zusteht und nicht Ihrem Chef oder Chefin
  • Zusätzlich benötigen Sie keine Reiseunterlagen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen 

Wenn Ihr Flug aufgrund von außergewöhnlichen Umständen verspätet ist, haben Sie normalerweise keinen Anspruch auf eine Entschädigung für Ihre Dienstreise, da die Airline in einem solchen Fall nicht haftbar ist. Zu solchen Umständen zählen:

  • Streik (einzelfallabhängig)
  • Schlechte Wetterbedingungen
  • Terrorgefahr/politische Instabilität
  • Naturkatastrophen (z. B. Aschewolke)
  • Notlandungen (z. B. nach medizinischen Zwischenfällen)

Es kommt vor, dass Fluggesellschaften sich auf außergewöhnliche Umstände berufen, um eine Entschädigungszahlung zu vermeiden. Es ist wichtig zu wissen, dass technische Defekte oder Streiks des Personals der Fluggesellschaft, wie zum Beispiel des Kabinenpersonals oder der Pilot:innen, nicht als höhere Gewalt gelten. Es liegt in der Verantwortung der Fluggesellschaft, technische Defekte zu vermeiden und Personalstreiks zu verhindern.

Gerne prüfen wir für Sie, ob auch Ihr Flug von einem dieser Umstände betroffen ist. Geben Sie einfach Ihre Flugdaten in unseren kostenlosen Entschädigungsrechner bzw. Kalkulator ein. Sie erfahren in Sekundenschnelle, ob Sie anspruchsberechtigt sind und wenn ja, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt.

Dienstreise-Schadensersatz-für-den-Arbeitgeber

Schadensersatz für den Arbeitgeber – Montrealer Übereinkommen

Selbst wenn Arbeitgeber:innen die Entschädigungsansprüche ihrer Angestellten bei Geschäftsreisen nicht überträgt, haben sie die Möglichkeit, von der Fluggesellschaft Schadensersatz für den durch die Flugverspätung entstandenen Aufwand zu fordern. Das Urteil des EuGH (Aktenzeichen C-429/14) beruht auf dem Montrealer Übereinkommen, auch als Montrealer Abkommen bekannt. Arbeitgeber:innen können Schadensersatz verlangen, wenn seine Mitarbeiter:innen auf Dienstreisen von Flugverspätungen betroffen sind, wie zum Beispiel:

  • Kosten für verlorene Arbeitszeit einschließlich Sozialversicherungsbeiträge, Überstundenzuschläge und andere Zuschläge, die dem Arbeitnehmer aufgrund der Verspätung zustehen
  • Vertragsstrafen aufgrund von verpassten Terminen oder
  • entgangene Umsätze (z.B. für einen verpassten Beratungseinsatz oder Vortrag der Mitarbeiter:innen)

Im Gegensatz zur Entschädigung nach der EU Fluggastrechteverordnung gibt es keine Pauschalen für den Schadensersatz gemäß dem Montrealer Übereinkommen. Arbeitgeber:innen müssen daher genau angeben, welcher Schaden durch die Flugverspätung entstanden ist.

Bei Dienstreisen kann der Schadensersatz jedoch nicht unbegrenzt gefordert werden. Nach dem Montrealer Übereinkommen beläuft sich der maximale Schadensersatz pro Passagier:in bei Flugverspätungen auf 4.694 sogenannte „Sonderziehungsrechte“ (eine künstliche Währungseinheit). Aktuell (11. Juli 2016) entspricht das etwa 5.900 €.

Sind alle geschäftlichen Flüge von der EU-Verordnung EG 261 abgedeckt?

Die EU-Verordnung EG 261 deckt alle Flüge ab, die in der EU starten oder landen, unabhängig davon, ob es sich um Geschäfts- oder Freizeitreisen handelt. Wenn Sie also eine Geschäftsreise innerhalb der EU unternehmen, sind Ihre Flüge voraussichtlich von dieser Verordnung abgedeckt, unabhängig vom Zielort. Wenn Ihr Flug außerhalb der EU startet, aber von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird, fällt er ebenfalls unter die EU-Verordnung. In diesem Fall könnten Sie eine Entschädigung für Ihre Dienstreise erhalten, wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist. Dies ist eine gute Nachricht für Geschäftsreisende, die regelmäßig geschäftlich rund um den Globus reisen.

Reiseroute EU-FluggesellschaftNicht-EU-Fluggesellschaft
Start innerhalb der EU, Ziel innerhalb der EUAbgedecktAbgedeckt
Start innerhalb der EU, Ziel außerhalb der EUAbgedecktAbgedeckt
Start außerhalb der EU, Ziel innerhalb der EUAbgedecktNicht abgedeckt
Start außerhalb der EU, Ziel außerhalb der EUNicht abgedecktNicht abgedeckt

Flugverspätung oder -annullierung auf Geschäftsreise?

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.

Ihre Geschäftsreise / Dienstreise lief nicht wie geplant?

Bei Verspätungen, Flugausfällen und Überbuchungen kann Reisenden nach EU-Recht eine Entschädigung zustehen – auch wenn die Reise dienstlich war.

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Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:

Bei Problemen konnten wir u.a. an folgenden Flughäfen bereits helfen

Gegen diese und mehr Airlines sind wir bereits erfolgreich vorgegangen

Ihre Reise verlief nicht wie geplant?

Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Allright setzt Ihr Recht durch.

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