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Entschädigung beim verpassten Anschlussflug: Was Sie wissen und beachten müssen!

Holen Sie sich Ihre rechtmäßige Entschädigung von 600 €!

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

99% Erfolgsquote
Seit 2010 auf dem Markt
Ohne Risiko

Das Wichtigste zum Thema „Anschlussflug verpasst Entschädigung“

  • Wenn der verpasste Anschlussflug durch eine Verspätung oder Annullierung des vorherigen Fluges verursacht wurde, ist die Fluggesellschaft verantwortlich und muss die Entschädigung zahlen.
  • Die Entschädigung hängt von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung ab und beträgt bis 600 Euro.
  • Wenn der Zielflughafen außerhalb der EU liegt, muss die betreffende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU haben. 
  • Wenn Sie Ihren Anschlussflug aufgrund von Umständen außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft verpassen, wie z.B. schlechtem Wetter oder Streiks, haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Entschädigung.
  • Wenn sich Ihr Flug um mehr als fünf Stunden verspätet, haben Flugreisende gemäß der EU-Verordnung 261/2004 das Recht, vom Flug zurückzutreten.
  • Flugreisende sollten sich unverzüglich an die Fluggesellschaft wenden und eine Bestätigung über den verpassten Flug und die Gründe dafür verlangen.
  • Es ist wichtig, alle Dokumente und Quittungen aufzubewahren, da dies später als Beweismittel verwendet werden kann.
  • Flugreisende haben auch Anspruch auf Unterstützung durch die Fluggesellschaft, z.B. Verpflegung und Unterkunft, wenn sie aufgrund eines verpassten Anschlussflugs gestrandet sind.
  • Es kann schwierig sein, Ansprüche auf Entschädigung alleine durchzusetzen, daher kann es hilfreich sein, Fluggasrechtsexpert:innen wie allright.de zu beauftragen, Ihre Ansprüche geltend zu machen.
  • Flugreisende haben bis zu 3 Jahre Zeit in Deutschland, um eine Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug zu fordern.


Haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Verpasste Anschlussflüge – Wie kann ich meine Entschädigung fordern?

Anschlussflug verpasst – Ein Flug, bei dem man den Anschluss verpasst hat. Ein Horrorszenario auf einer langen Reise. Ob Urlauber:in oder Geschäftsreisende:r, fast jeder kennt diese Situation: Auf einer Reise hat der erste Flug Verspätung und der Anschlussflug startet dann ohne Sie. Ein verpasster Anschlussflug kann nicht nur ärgerlich sein, sondern auch unerwartete Kosten und Zeitverlust verursachen. 

Glücklicherweise haben Flugreisenden in vielen Fällen das Recht auf Entschädigung für verpasste Anschlussflüge, die durch Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen verursacht wurden. Allerdings ist das Verfahren zur Beantragung solcher Entschädigungen oft kompliziert und kann verwirrend sein. Wir werden uns hier im Detail mit den verschiedenen Aspekten befassen, die mit der Forderung einer Entschädigung bei verpassten Anschlussflügen verbunden sind. Lesen Sie weiter, um herauszufinden, welche Rechte Sie haben und wie Sie eine Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug erhalten können.

Sind auch Sie von einem verpassten Anschlussflug betroffen?

Anschlussflug verpasst wegen Verspätung?

Mithilfe von Allright (Allright.de) können Sie schnell, einfach und unkompliziert Ihre Rechte durchsetzen. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie überprüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, und beauftragen Sie Allright bequem online mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs. Falls wir erfolgreich sind, erhalten Sie Ihre Entschädigung abzüglich unserer Erfolgsprovision (i.d.R. 20-30 % zzgl. MwSt.).

Welche Rechte habe ich als Fluggast, wenn ich meinen Anschlussflug verpasse?

  • Wenn Sie Ihr Endziel aufgrund einer Verspätung von mindestens drei Stunden erreichen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung
  • Die Höhe dieser Entschädigung beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro pro Person
  • Sollten Sie am Flughafen aufgrund einer Wartezeit von zwei Stunden oder mehr gestrandet sein, muss die Airline Ihnen Snacks und Getränke (Verpflegung) zur Verfügung stellen.
  • Falls sich Ihr Anschlussflug auf den nächsten Tag verschiebt, ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, Ihnen eine Übernachtungsmöglichkeit bereitzustellen.
Anschlussflug-verpasst

Was sollte ich bei einem verpassten Anschlussflug tun?

  • Es ist ratsam, sich von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen zu lassen, aus welchem Grund es zu einer Verspätung gekommen ist
  • Zudem sollten Sie alle Belege sammeln, die beispielsweise Ausgaben für Mahlzeiten oder ausgegebene Gutscheine belegen
  • Tauschen Sie, wenn möglich, Kontaktdaten mit anderen Flugreisenden aus. Auf diese Weise haben Sie Zeug:innen und können Ihre Entschädigungsforderung besser durchsetzen
  • Bestehen Sie auf Ihre Versorgungsleistungen in Form von Getränken und Speisen während der Wartezeit am Flughafen
  • Um Ihren Anspruch auf Entschädigung zu bestimmen, können Sie unseren Entschädigungsrechner nutzen

Nur, wenn wir Ihre Entschädigung erfolgreich einfordern, halten wir eine Provision für unseren Service ein.

Prüfen Sie, ob Ihnen für Ihren verpassten Anschlussflug eine Entschädigung zusteht

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.

Wann erhalte ich beim verpassten Anschlussflug eine Entschädigung?

Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg als auch der Bundesgerichtshof (BGH) haben in verschiedenen Gerichtsentscheidungen die Rechte von Verbraucher:innen gestärkt. Bei mehrteiligen Flügen können Reisende nun auch bei größeren Verspätungen eine Entschädigung erhalten, wie beide Gerichte verbraucherfreundlich entschieden haben. Die Höhe der Ausgleichszahlungen ist gestaffelt und beträgt zwischen 250 und 600 Euro. 

Für das Recht auf eine Ausgleichszahlung ist ausschließlich die Verspätung am Zielort maßgeblich und nicht die Verspätung eines der Teilflüge, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (Az. X ZR 127/11). Wenn Passagier:innen aufgrund einer Verspätung ihren Anschlussflug verpassen und mehr als drei Stunden verspätet am Zielflughafen ankommen, haben sie Anspruch auf Entschädigung.

Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle

Sind Sie aktuell von einer Flugverspätung oder -annullierung betroffen? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren betroffenen Flug zu identifizieren, Ihren Entschädigungsanspruch mithilfe unseres Entschädigungsrechners zu überprüfen und Allright bequem online mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigung zu beauftragen.

  • 16.04.2024 23:45
    flydubai FZ1786
    Krakow (KRK) Dubai (DXB)
    Gestrichen
    Flug wählen
  • 16.04.2024 23:20
    Ryanair FR1237
    Santorini (JTR) Athens (Athinai) (ATH)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 16.04.2024 23:20
    flydubai FZ1572
    Bergamo (BGY) Dubai (DXB)
    Gestrichen
    Flug wählen
  • 16.04.2024 23:15
    Ryanair FR3217
    Bergamo (BGY) Manchester (MAN)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 16.04.2024 22:40
    Ryanair FR3895
    Bari (BRI) Bologna (BLQ)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 16.04.2024 22:40
    flydubai FZ1406
    Budapest (BUD) Dubai (DXB)
    Gestrichen
    Flug wählen
  • 16.04.2024 22:35
    Ryanair FR7274
    Zadar (ZAD) Krakow (KRK)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 16.04.2024 22:30
    Ryanair FR2727
    Catania (CTA) Krakow (KRK)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 16.04.2024 22:20
    Emirates EK92
    Milano (Milan) - Malpensa (MXP) Dubai (DXB)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 16.04.2024 22:15
    Ryanair FR1088
    Catania (CTA) Bologna (BLQ)
    Verspätet
    Flug wählen

Anschlussflug verpasst?  Wie viel Geld steht mir zu?

  • Kurzstrecke (bis zu 1500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung von 250 Euro zu
  • Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung von 400 Euro zu
  • Langstrecke (über 3500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung von 600 Euro zu

Anschlussflug verpasst? Das steht Ihnen zu

Kurzstrecke bis 1.500 kmMittelstrecke bis 3.500 kmLangstrecke ab 3.500 km
z.B. Berlin – Münchenz.B. Berlin – Lissabonz.B. Berlin – Abu Dhabi
250€*400€*600€*
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)

Welche Voraussetzungen muss mein Flug erfüllen, um Anspruch auf Entschädigung zu haben?

Ob ein Anschlussflug verspätet ist oder nicht, spielt – wie bereits erwähnt – keine Rolle. Entscheidend ist jedoch, ob der Zubringerflug selbst unter die Fluggastrechte-Verordnung fällt. Dazu muss mindestens der Start oder die Landung auf einem EU-Flughafen erfolgen. Wenn der Zielflughafen außerhalb der EU liegt, muss die betreffende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU haben. 

Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Individualreise, eine Pauschalreise gebucht haben oder ob Sie mit einem Billigflieger, auf einer Dienstreise oder als zahlendes Kind reisen. Einzige Ausnahme sind Reisende, die von einem Tickettarif profitiert haben, der der Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar zugänglich ist. Der Anspruch auf Entschädigung kann bis zu drei Jahre nach dem Flugdatum geltend gemacht werden.

Hinweis

Auch wenn die Airline Sie mit Gutscheinen für Essen und Trinken versorgt, haben Sie trotzdem Anspruch auf die volle Entschädigungssumme.

Was ist, wenn meine Flüge von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt wurden?

Wenn eine Flugverspätung dazu führt, dass ein Anschlussflug verpasst wird und dies zu einer Verspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel führt, haben die Passagier:innen Anspruch auf Entschädigung. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Flüge von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt wurden. Wichtig ist lediglich, dass alle Flüge Teil einer einzigen Buchung sind. 

Falls alle Flüge Teil eines gemeinsamen Flugplans sind, muss die Fluggesellschaft außerdem schnellstmöglich für einen Ersatztransport (Ersatzflug) sorgen. Wenn Passagier:innen Zubringer- und Anschlussflüge separat gebucht haben und aufgrund von Verspätungen ihren Anschlussflug verpassen, haben sie keinen Anspruch auf Entschädigung für die gesamte Strecke und haben außerdem keinen Anspruch auf die Organisation eines Ersatztransports (Ersatzflugs) für den Anschlussflug.

Prüfen Sie, ob Ihnen für Ihren verpassten Anschlussflug eine Entschädigung zusteht

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.

Anschlussflug verpasst – Wie kann ich meine Entschädigung fordern und wie komme ich zu meiner Entschädigung?

Wie erhalte ich meine Entschädigung beim verpassten Anschlussflug? Obwohl Flugreisende durch die EU-Verordnung geschützt sind, weigern sich viele Fluggesellschaften, Ausgleichszahlungen zu leisten oder einfachste Versorgungsleistungen zu erbringen. Viele Fluggesellschaften informieren ihre Passagier:innen nicht über ihre Rechte und wenn sie nachfragen oder Ansprüche geltend machen, werden ihre berechtigten Forderungen oft abgelehnt. Das kann dazu führen, dass viele Flugreisende resignieren und die Entschädigungssumme von bis zu 600 Euro unerreichbar bleibt.

Besonders schwierig wird es bei Code-Sharing-Flügen. Hier müssen die Ansprüche bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden, die den Flug tatsächlich durchgeführt oder durchführen sollte, und nicht bei der Gesellschaft, mit dem Passagier:innen den Beförderungsvertrag abgeschlossen hat. Das kann für Laien oft schwierig sein, gegenüber den Airlines zu argumentieren.

Erst mit der Hilfe von Allright kommen viele Passagier:innen zu ihrem Recht. Wir lassen uns nicht von den Tricks, Verzögerungstaktiken und Ausreden der Airlines täuschen. Wir prüfen kostenlos Ihren verspäteten Flug und setzen gegen eine Erfolgsprovision Ihre Ansprüche durch. Sie können Ihre Ansprüche bis zu drei Jahre nach dem Flug geltend machen, wobei die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, berechnet werden. Geben Sie einfach Ihre Flugdaten in unseren kostenlosen Entschädigungsrechner ein und Sie erfahren sofort, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

Wenn der Entschädigungsrechner bestätigt, dass Ihnen eine Entschädigung zusteht, können Sie uns sofort beauftragen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Mit uns haben Sie Partner:innen an Ihrer Seite, die sich seit vielen Jahren erfolgreich um die Durchsetzung von Fluggastrechten kümmern. Wir wissen, wie man mit den Airlines verhandelt und welche Tricks sie auf Lager haben. Dadurch können wir auf Augenhöhe mit den Airlines verhandeln und Ihre Entschädigung einholen.

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung tragen wir das volle Kostenrisiko: Wenn wir einen Fall verlieren, tragen wir allein die Kosten. Wenn wir einen Fall gewinnen, erhalten wir eine Erfolgsprovision von i.d.R. 20 bis 30 % (zzgl. Mehrwertsteuer). Sie brauchen sich also keine Sorgen um unnötige und hohe Kosten zu machen. Unsere Erfolgsquote bei der gerichtlichen Durchsetzung liegt übrigens bei 99 Prozent.

Wie lange kann ein Anspruch auf Entschädigung geltend gemacht werden?

Bis wann kann ich meine Entschädigung fordern? In Deutschland haben Passagier:innen drei Jahre Zeit, um ihre Entschädigung zu fordern. Wann im Jahr der Flug stattfand oder stattfinden sollte, spielt dabei keine Rolle. Die Frist, innerhalb der Fluggastrechte geltend gemacht werden können, berechnet sich zum Jahresende. Der Anspruch auf Entschädigung gilt grundsätzlich bis zum 31. Dezember, drei Jahre nach dem Flug.

Kann ich einen abgelehnten Anspruch auf Entschädigung trotzdem bei Allright.de einreichen?

Allright (Allright.de) überprüft jeden eingereichten Anspruch auf Entschädigung im Detail, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Voraussetzungen für eine Auszahlung erfüllt sind. Selbst wenn ein Anspruch von einem anderen Spezialisten für Fluggastrechte oder von der Fluggesellschaft selbst abgelehnt wurde, können Sie ihn bei uns einreichen. Unser erfahrenes Team erstellt für jeden Anspruch ein umfassendes Dossier mit allen relevanten Informationen zu Ihrem Flug und den aufgetretenen Problemen. 

Basierend auf dem Dossier wird entschieden, ob Sie tatsächlich Anspruch auf Entschädigung haben und welche weiteren Schritte erforderlich sind. Durch die langjährige Erfahrung unseres Expertenteams sind wir in der Lage, Entschädigungszahlungen zu erzielen, die zuvor von Fluggesellschaften oder anderen Entschädigungsdiensten abgelehnt wurden.

Was steht mir bei langen Wartezeiten am Flughafen zu?

Wenn Sie am Abflughafen warten müssen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Versorgungsleistungen. Die Art der Leistungen hängt von der Flugstrecke (Flugdistanz) ab. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Ihnen zustehenden Leistungen:

  • Kurzstrecke bis 1500 km: Bei einer Wartezeit von mindestens 2 Stunden haben Sie Anspruch auf kostenlose Getränke, Snacks sowie zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
  • Mittelstrecke 1500-3500 km: Bei einer Wartezeit von mindestens 3 Stunden haben Sie Anspruch auf kostenlose Getränke, Mahlzeiten sowie zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
  • Langstrecke ab 3500 km: Bei einer Verzögerung (Startverzögerung) von mindestens 4 Stunden haben Sie Anspruch auf kostenlose Getränke, Mahlzeiten sowie zwei Telefonate, E-Mails oder Fax.

Was ist, wenn mein Flug mehr als 5 Stunden Verspätung hat?

Wenn sich Ihr Flug um mehr als fünf Stunden verspätet, haben Flugreisende gemäß der EU-Verordnung 261/2004 das Recht, vom Flug zurückzutreten. Dabei können Sie entweder einen Ersatztransport (Ersatzflug) verlangen oder sich den vollen Ticketpreis zurückerstatten lassen. Beachten Sie jedoch, dass die Airline verpflichtet ist, Ihnen auch eine Betreuung zur Verfügung zu stellen, wie z.B. kostenfreie Mahlzeiten und Getränke sowie zwei Telefonate, E-Mails oder Fax. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Flugreisende kennen und bei Bedarf durchsetzen, um eine angemessene Entschädigung und Betreuung zu erhalten.

Prüfen Sie, ob Ihnen für Ihren verpassten Anschlussflug eine Entschädigung zusteht

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.

Was, wenn sich mein Flug auf den nächsten Tag verschiebt?

Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind Airlines verpflichtet, Ihnen bei einer Verschiebung Ihres Fluges auf den nächsten Tag eine Hotelübernachtung für die Nacht sowie einen Transport zum Hotel (Unterkunft) und zurück zum Flughafen zu organisieren.

Entschädigung-bei-verpasstem-Anschlussflug

Welche Rolle spielen außergewöhnliche Umstände, wenn ein Anschlussflug verpasst wird?

Außergewöhnliche Umstände spielen bei verpassten Anschlussflügen eine Rolle. Wenn der Anschlussflug aufgrund außergewöhnlicher Umstände verpasst wird, für die die Airline nicht verantwortlich ist, muss die Airline keine Entschädigung zahlen.

Kein Anspruch auf Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen

Solche Umstände können beispielsweise sein:

  • Streiks bei der Flugsicherung
  • Wetterbedingte Flugstörungen wie starker Schneefall, Sturm, Eisregen oder Aschewolken
  • Vogelschlag
  • Sperrung des Luftraums und Terrorgefahr
  • Kurzfristige Grenzschließungen
  • Corona

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Die Airline hätte das Problem vermeiden können. Auch hier schützt das EU-Fluggastrecht Passagier:innen und spricht ihnen in bestimmten Fällen eine Ausgleichszahlung zu. Wenn der verpasste Anschlussflug aufgrund einer Verspätung oder Annullierung des vorherigen Fluges verursacht wird, für die die Airline verantwortlich ist, dann haben Passagier:innen möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Hat sich die Fluglinie zum Beispiel bei einem Wintereinbruch nicht ausreichend mit Enteisungspräparat (Enteisungsmitteln) eingedeckt, ist sie unter Umständen für die Flugverspätung verantwortlich – vor allem, wenn die Maschinen anderer Fluggesellschaften planmäßig starten konnten.

Trotz genügend Umsteigezeit den Anschlussflug verpasst?

Es kommt häufig vor, dass man am Flughafen länger braucht als geplant. Lange Wege, Warteschlangen und Einkäufe können dazu führen, dass man die Umsteigezeit knapp bemisst. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass die Fluggesellschaften bereits eine bestimmte Zeit für den Umstieg einkalkuliert haben. Je nach Flughafengröße kann diese Zeit zwischen 30 und 45 Minuten betragen. Falls Sie Ihren Anschlussflug aufgrund von Verzögerungen verpassen, die durch eigene Verzögerungen auf dem Flughafen verursacht wurden, könnte es sein, dass Ihnen keine Entschädigung zusteht.

Wie kann ich meinen zukünftigen Flug absichern?

Planen Sie eine Reise (Flugreise) in Zukunft und möchten sicherstellen, dass Sie keine Entschädigungszahlungen verpassen? Kein Problem. Sie können im Voraus Ihre Flüge in unseren Entschädigungsrechner eintragen und wir informieren Sie, falls Entschädigungsansprüche für Sie bestehen.

Checkliste: Ihre Rechte bei einem verpassten Anschlussflug

  • Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro, wenn Sie Ihr Endziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr erreichen.
  • Ab einer Wartezeit von zwei Stunden am Flughafen können Sie bereits Anspruch auf Getränke und Snacks von der Fluggesellschaft geltend machen.

Anschlussflug verpasst – Voraussetzungen:

  • Einige Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein, wie zum Beispiel, dass Ihre Flüge Teil einer einzigen Buchung waren
  • Sie rechtzeitig eingecheckt haben (normalerweise bis 45 Minuten vor Abflug) und
  • Ihr Problemflug nicht länger als drei Jahre zurückliegt
  • Zudem muss die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich sein, beispielsweise aufgrund von technischen Problemen oder erkranktem Bordpersonal.
  • Ihr Flug muss entweder in der EU gestartet (jede Airline) oder in der EU gelandet sein (Airlines mit Sitz in der EU).
  • Die Art der Buchung (Buchungsart), also ob beispielsweise Einzelbuchung, Geschäftsreise oder Pauschalurlaub, spielt keine Rolle für Ihr Recht auf Entschädigung.

Sind Sie von einer Flugverspätung oder einem Flugausfall betroffen?

Lesen Sie auch unsere interessanten Artikel zum Thema: Flugverspätung, Flugausfall, Ticketerstattung, Umbuchung, Überbuchung, Nichtbeförderung, Pauschalreise, Geschäftsreise, Unwetter, Streik.

Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:

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