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Die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004

Holen Sie sich Ihre rechtmäßige Entschädigung von 600 €!

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Fluggastrechtsexperte

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Das Wichtigste zum Thema „EU-Fluggastrechte“

  • Flugreisende haben in bestimmten Fällen Anspruch auf Ausgleichszahlungen bei Flugverspätungen oder -ausfällen.
  • Passagier:innen haben Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen ab 3 Stunden.
  • Flugreisende können auch Entschädigung bei verpassten Anschlussflug, Nichtbeförderung, Umbuchung oder Überbuchung des Fluges erhalten.
  • Die Entschädigungshöhe variiert je nach Flugdistanz und Verspätungszeit und beträgt bis zu 600 Euro pro Person.
  • Voraussetzung: Der Flug hätte von einem Flughafen in der EU starten oder dort landen sollen oder die Airline hat ihren Hauptsitz in der EU.
  • Bei Verspätungen oder Annullierungen aufgrund von außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder Streiks haben Passagier:innen keinen Anspruch auf Entschädigung.
  • Bei Annullierung des Fluges haben Flugreisende Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder alternative Beförderung.
  • Der Ansprüche auf Ausgleichszahlungen (Entschädigungen) können bis zu drei Jahre nach dem Flug geltend gemacht werden.
  • Eine rechtliche Unterstützung von Allright (allright.de) wird bei Schwierigkeiten empfohlen.


Sie hatten einen Flugausfall oder eine Flugverspätung? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Flugreisen können eine stressige Erfahrung sein, vor allem, wenn die Dinge nicht nach Plan verlaufen. Von Flugverspätungen und -annullierungen, bis hin zu langen Wartezeiten am Flughafen. Flugreisende haben Rechte, die sie kennen sollten, um sich und ihre Ausgaben  zu schützen. Erfahren Sie, was Ihre Fluggastrechte sind und wie Sie bei Flugverspätungen eine Entschädigung fordern können  oder Stornierungen durchführen können.

Was ist die EU-Verordnung 261/2004?

Die EU-Verordnung 261/2004 ist eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union, die am 17. Februar 2005 verabschiedet wurde. Sie regelt die Rechte von Fluggästen bei Flugverspätungen, Flugausfällen und Verweigerungen des Boardings auf Flügen innerhalb der EU, sowie auf Flügen, die von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden und außerhalb der EU starten oder landen.

Die Fluggastrechteverordnung sieht eine Entschädigung und Unterstützung für Passagiere vor, die von der Fluggesellschaft verpflichtet werden, aufgrund solcher Störungen des Flugplans umzuleiten oder ihren Flug zu stornieren.

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Allright.de bietet Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Lösung, um zu Ihrem Recht zu kommen. Sie können die Webseite nutzen, um herauszufinden, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.  Außerdem können Sie uns ganz einfach online beauftragen, um Ihren Anspruch durchzusetzen.

Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle

Sind Sie aktuell von einer Flugverspätung oder -annullierung betroffen? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren betroffenen Flug zu identifizieren, Ihren Entschädigungsanspruch mithilfe unseres Entschädigungsrechners zu überprüfen und Allright bequem online mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigung zu beauftragen.

  • 17.03.2024 22:55
    Tunisair TU515
    Barcelona (El Prat) (BCN) Tunis (TUN)
    Gestrichen
    Flug wählen
  • 17.03.2024 22:15
    Air France AF928
    Paris (Charles de Gaulle) (CDG) Luanda (LAD)
    Gestrichen
    Flug wählen
  • 17.03.2024 19:40
    Air France AF929
    Luanda (LAD) Paris (Charles de Gaulle) (CDG)
    Gestrichen
    Flug wählen
  • 17.03.2024 17:40
    Icelandair FI27
    Isafjordur (IFJ) Reykjavik Domestic Airport (RKV)
    Gestrichen
    Flug wählen
  • 17.03.2024 17:10
    Air France AF499
    Saint Martin (SXM) Paris (Charles de Gaulle) (CDG)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.03.2024 16:30
    Icelandair FI26
    Reykjavik Domestic Airport (RKV) Isafjordur (IFJ)
    Gestrichen
    Flug wählen
  • 17.03.2024 15:50
    Jet2 LS1508
    Las Palmas (LPA) London (Stansted) (STN)
    Verspätet
    Flug wählen
  • 17.03.2024 14:25
    Icelandair FI17
    Isafjordur (IFJ) Reykjavik Domestic Airport (RKV)
    Gestrichen
    Flug wählen
  • 17.03.2024 14:00
    SAS SK834
    Paris (Charles de Gaulle) (CDG) Oslo Airport - Gardermoen (OSL)
    Gestrichen
    Flug wählen
  • 17.03.2024 13:15
    Icelandair FI16
    Reykjavik Domestic Airport (RKV) Isafjordur (IFJ)
    Gestrichen
    Flug wählen

Welche Rechte haben die Passagiere als Fluggäste nach EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004?

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung EG Nr. 261/2004 gibt Fluggäst:innen bestimmte Rechte, wenn ihr Flug von einer Fluggesellschaft gestrichen wurde, verspätet ist oder ihnen das Boarding verweigert wird. Zu diesen Rechten gehören:

  • Der Anspruch auf Entschädigung: Wenn ein Flug storniert wurde, verspätet ist oder das Boarding verweigert wird, haben die Passagier:innen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person, je nach Länge des Fluges und der Verspätung.
  • Der Anspruch auf alternative Beförderung: Passagier:innen haben Anspruch auf alternative Beförderung zum endgültigen Ziel ihrer Reise, entweder mit einem anderen Flug oder auf einer anderen Beförderungsart. Diese alternative Beförderung muss kostenlos sein.
  • Der Anspruch auf Verpflegung und Unterkunft: Wenn die Fluggesellschaft die Passagiere aufgrund einer Verspätung, Annullierung oder Überbuchung nicht befördern kann, muss sie angemessene Verpflegung und Unterkunft bereitstellen, bis sie ihre Reise fortsetzen können.
  • Der Anspruch auf Informationspflicht: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Passagier: innen über ihre Fluggastrechte und die Gründe für Verspätungen, Stornierungen oder Überbuchungen zu informieren.

Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung hängt die Höhe der Entschädigung von der Flugstrecke und nicht vom Ticketpreis ab. Hier sind die Entschädigungssätze, die Ihnen zustehen, je nach Flugstrecke:

  • Bei einer Kurzstrecke (bis zu 1.500 Km) haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro.
  • Bei einer Mittelstrecke (bis zu 3.500 Km) haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 400 Euro.
  • Bei einer Langstrecke (über 3.500 Km) haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro.

Allright bietet Ihnen eine einfache und bequeme Möglichkeit, Ihre Entschädigung zu erhalten. Prüfen Sie mit unserem Entschädigungsrechner, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, und beauftragen Sie uns, um Ihren Anspruch schnell und einfach durchzusetzen.

Flug verspätet oder ausgefallen?

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.

Wann gilt die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004?

Die EU-Fluggastrecht-Verordnung 261/2004 gilt für Flugreisende, die von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union abfliegen oder von einem Flughafen außerhalb der EU abfliegen und von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU befördert werden. Sie gilt auch für Fluggäste, die von außerhalb der EU in die EU fliegen, sofern sie von einer EU-Fluggesellschaft befördert werden.

Die Verordnung gilt für alle Fluggesellschaften, unabhängig davon, ob es sich um Billigfluggesellschaften oder traditionelle Fluggesellschaften handelt. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, wie zum Beispiel außergewöhnliche Umstände. Diese liegen außerhalb der Kontrolle von Fluggesellschaften , wie zum Beispiel schlechtes Wetter oder politische Unruhen.

In solchen Fällen können die Passagier:innen immer noch bestimmte Rechte haben, abhängig von den Bedingungen ihres Tickets und der Politik der Fluggesellschaft.

Unser Ziel bei Allright ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Unser Entschädigungsrechner hilft Ihnen dabei, schnell und unverbindlich zu prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht. Wenn ja, können Sie uns beauftragen, um Ihren Anspruch einfach und bequem online durchzusetzen.

Die Fluggastrechteverordnung 261/2004 gilt nicht für:

Es gibt bestimmte Fälle, bei denen die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 nicht gilt. Dazu gehören:

  • Flüge, die außerhalb der EU starten und landen, und die nicht von einer EU-Fluggesellschaft betrieben werden.
  • Flüge, die von einer EU-Fluggesellschaft betrieben werden, aber außerhalb der EU starten und landen, oder wenn sie nicht Teil eines Flugtickets sind, das von einem EU-Flughafen ausgestellt wurde.
  • Flüge, die als Teil eines „Pauschalpakets“ verkauft werden, das von einem Reiseveranstalter geschnürt wurde. In diesem Fall können die Fluggastrechte vom Reiseveranstalter organisiert werden.
  • Flüge, die aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie Naturkatastrophen, Terroranschlägen oder politischen Unruhen verspätet oder annulliert werden. In diesen Fällen werden Passagiere jedoch weiterhin von der Fluggesellschaft betreut und haben möglicherweise Anspruch auf alternative Beförderung oder Rückerstattung.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es sich hierbei um allgemeine Einschränkungen handelt, und dass es in einigen Fällen spezifische Umstände geben kann, die die Anwendbarkeit  der Verordnung beeinflussen können. Es ist immer am besten, die Bedingungen des Flugtickets sowie die Bedingungen der Fluggastrechteverordnung sorgfältig zu prüfen.

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Bei Allright bieten wir Ihnen eine unkomplizierte Lösung, um zu Ihrem Recht zu kommen. Verwenden Sie unseren Entschädigungsrechner, um festzustellen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, und beauftragen Sie uns, um Ihren Anspruch einfach und schnell durchzusetzen.

Wer kann Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung erheben?

Passagier:innen können Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung erheben, wenn ihr Flug von einer Fluggesellschaft im Gebiet der Europäischen Union gestrichen oder stark verspätet ist oder ihnen das Boarding verweigert wird. Die Passagier:innen, die einen Anspruch auf Entschädigung gemäß der Verordnung erheben können, sind:

  • Passagier:innen, die vom Flug abgelehnt wurden, weil der Flug überbucht war.
  • Passagier:innen, deren Flug annulliert wurde.
  • Passagier:innen, deren Flug um mehr als drei Stunden verspätet ist, beim Erreichen des Ziels.

Es gibt auch bestimmte Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit Passagier:innen eine Entschädigung, gemäß der Verordnung, erhalten kann. Dazu gehören, dass der Flug von einem Flughafen in der EU startet oder von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt wird,und dass der Grund für die Annullierung oder großer Verspätung von Flügen nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen (z. B. schlechtes Wetter).

Allright macht es Ihnen einfach und unkompliziert möglich, Ihre Entschädigung zu erhalten. Nutzen Sie unseren Entschädigungsrechner, um zu prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, und lassen Sie uns Ihren Anspruch bequem online durchsetzen.

Flug verspätet oder ausgefallen?

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.

Unter welchen Umständen haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Verordnung EWG Nr. 261/2004?

Fluggäste haben ein Recht auf Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004, bei Flugannullierungen oder bei Verspätungen von mehr als drei Stunden beim Zielflughafen (ab Abflugzeit), sowie bei Nichtbeförderungen (d. h. wenn ein Flug aufgrund von Überbuchung oder anderen Gründen verweigert wird).

Um einen Entschädigungsanspruch geltend zu machen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der Flug muss von einem Flughafen innerhalb der EU abfliegen oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.
  2. Der Flug muss Verspätungen von mehr als drei Stunden haben, oder er muss annulliert worden sein.
  3. Die Verspätung oder Annullierung darf nicht durch außergewöhnliche Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, verursacht worden sein, wie beispielsweise schlechte Wetterbedingungen, Streiks, politische Unruhen oder Sicherheitsrisiken.
  4. Der Fluggast muss frühzeitig eingecheckt haben und seine Buchung bestätigt haben.

Die Entschädigungen können bis zu 600 Euro betragen und hängen von der Länge der Flugstrecke, der Verspätung und dem Zeitpunkt der Mitteilung der Verspätung oder Annullierung durch die Airline ab. Es ist wichtig, beachten, dass die Fluggesellschaften den Anspruch auf Flugentschädigung in der Regel ablehnen, weshalb die Fluggäste oft rechtlichen Rat oder Unterstützung suchen müssen, um ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.

Was steht Flugreisenden zu bei Flugverspätung, Flugannullierung, Flugausfall, Überbuchung oder verpasster Anschlussflug?

Fluggäst:innen stehen bei Flugverspätungen, Annullierungen, Flugausfällen, Überbuchungen und verpassten Anschlussflügen verschiedene Rechte nach EU-Verordnung 261/2004 zu. Zu diesen Rechten gehören:

  1. Anspruch auf alternative Beförderung: Passagier:innen haben einen Anspruch auf alternative Beförderungen zum endgültigen Ziel ihrer Reise, entweder auf einem anderen Flug oder auf einer anderen Beförderungsart. Wenn nötig, muss die Airline auch eine Übernachtungsmöglichkeit und Verpflegung bereitstellen.
  2. Anspruch auf Rückerstattung des Flugscheins: Wenn die Fluggesellschaft den Flug annulliert hat oder der Flug um mehr als fünf Stunden verspätet ist, haben die Passagier:innen das Recht, den Flugschein zurückerstattet zu bekommen.
  3. Anspruch auf Entschädigung: Im Falle einer Flugverspätung, -annullierung oder -verweigerung haben die Passagier:innen Anspruch gemäß der Verordnung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke und der Länge der Verspätung ab.
  4. Anspruch auf Betreuung und Unterstützung: Wenn ein Flug annulliert oder stark verspätet ist, müssen die Fluggesellschaften den Passagier:innen angemessene Betreuung und Unterstützung anbieten, wie z.B. Verpflegungsgutscheine, Übernachtung vor Ort und Transport zum Hotel.
  5. Anspruch auf Schadensersatz: Fluggäst:innen können unter Umständen auch Schadensersatz beantragen, wenn sie infolge der Flugverspätung oder Annullierung zusätzliche Kosten erlitten haben, wie z.B. entgangene Geschäfts- oder Urlaubstage.

Es ist wichtig zu beachten, dass es einige Ausnahmen gibt, wie z.B. Fälle von außergewöhnlichen Umständen, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. In solchen Fällen haben die Passagier:innen möglicherweise nicht alle oben genannten Fluggastrechte.

Wo und wie können Flugreisende eine Entschädigung bei Flugverspätung oder Flugausfall einfordern?

Flugreisende müssen sich oft mit Airlines herumschlagen, die versuchen, eine Entschädigungszahlung zu vermeiden. Bei Allright wissen wir, dass es schwierig sein kann, alleine zu kämpfen.

Deshalb helfen wir Ihnen gerne, Ihren Ansprüchen gerecht zu werden. Unsere Rechtsexpertise ermöglicht es uns, die Tricks und Ausflüchte der Fluggesellschaften Ihnen gegenüber aufzudecken und die richtigen Argumente und Belege vorzulegen, um Ihnen dabei zu helfen, die Entschädigungszahlung einzufordern, für die Sie anspruchsberechtigt sind.

Bisher konnten wir über 430 Millionen Euro für unsere Kundschaft erkämpfen. Nutzen Sie noch heute unseren Entschädigungsrechner und finden Sie heraus, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben – und überlassen Sie Allright den Rest!

Was sind die Passagierrechte bei langen Wartezeiten am Flughafen?

Passagier:innen haben bei längeren Wartezeiten am Flughafen Rechte, die sie geltend machen können. Wenn Ihr Flug sich um mehr als zwei Stunden verspätet hat, gestrichen wurde, oder wenn Sie mehr als vier Stunden auf einen Anschlussflug warten mussten, sind Sie gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung nach einigen Umständen möglicherweise für eine Entschädigung von bis zu 600€ berechtigt.

Allright hilft Ihnen gerne dabei, diese Rechte geltend zu machen und eine Entschädigungszahlung für die verlorenen Stunden am Flughafen einzufordern.

Was sind „außergewöhnliche Umstände“ und welche Ereignisse gelten als „außergewöhnliche Umstände“?

„Außergewöhnliche Umstände“ sind Ereignisse, die nicht auf äußeren oder beherrschbaren Faktoren der Fluggesellschaft basieren. Wenn ein solches Ereignis zu Verspätungen, Streichungen oder längeren Aufenthalten am Flughafen führt, können Fluggesellschaften davon ausgenommen werden und es fallen größere Entschädigungszahlungen an die Passagier:innen aus.

Beispiele für außergewöhnliche Umstände sind schlechtes Wetter, Sicherheitsbedrohungen, Arbeitskämpfe im Luftfahrtsektor und politisch bedingte Unannehmlichkeiten.

Allright hilft Ihnen dabei zu verstehen, ob Ihr spezifischer Fall als „außergewöhnlich“ gilt und ob Sie Recht auf Entschädigung haben.

Benötigen Sie Hilfe bei Ihren Fluggastrechten? Diese Checkliste könnte Ihnen helfen.

Benötigen Sie Hilfe bei Ihren Fluggastrechten? Mit dieser Checkliste erhalten Sie einen Überblick darüber, wie Sie Ihre Rechte am besten geltend machen können:

  • Ermitteln Sie, ob das Ereignis, das zu Flugverspätung oder -stornierung geführt hat, als „außergewöhnliche Umstände“ gelten könnte.
  • Sammeln Sie alle Dokumente, die den Status Ihres Fluges und Ihrer Wartezeit belegen.
  • Starten Sie eine Entschädigungsanfrage mit Allright – je früher, desto besser!

Flug verspätet oder ausgefallen?

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere in Fällen von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, und verpassten Anschlussflügen das Recht auf Entschädigung oder Erstattung ihres Tickets.

Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:

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Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Allright setzt Ihr Recht durch.

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