Wenn die Fluggesellschaft für eine Flugstornierung, -verspätung oder Umbuchung Ihres Fluges verantwortlich ist und der Flug der EU-Fluggastrechtverordnung unterliegt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung als Wiedergutmachung für den entstandenen Zeitverlust und die Unannehmlichkeiten.
Bei einem gestrichenen Flug oder erheblichen Flugzeitänderungen hat die Fluggesellschaft zudem die Pflicht, Ihnen den Ticketpreis zurückzuerstatten.
Es ist wichtig zu beachten, dass in manchen Fällen bei einem Flugausfall sowohl die Rückerstattung des Ticketpreises als auch eine zusätzliche Kompensation möglich ist.