Auch das ist möglich, denn es ist irrelevant ob die Reise geschäftlich oder privat gebucht wurde. Darüber hinaus erhält immer der Reisende die Entschädigung, nicht der Arbeitgeber. In der EU-Fluggastrechtverordnung ist nämlich geregelt, dass die Ausgleichszahlung für entstandene Unannehmlichkeiten dem Reisenden selbst zusteht.