Fluggesellschaften sind in der Regel von der Zahlung einer Entschädigung befreit, wenn ein Flugproblem durch Ereignisse verursacht wurde, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Man bezeichnet solche Situationen als “außergewöhnliche Umstände“. Dazu zählen beispielsweise Streiks des Flugsicherheitspersonals, extreme Wetterbedingungen, Sperrungen von Flughäfen oder Lufträumen, Grenzschließungen und Naturkatastrophen.
Wenn ein Flug aufgrund eines Sturms verspätet ist oder ausfällt, haben Sie als Reisender zwar keinen Anspruch auf Entschädigung, dennoch gelten für die Fluggesellschaft bestimmte Pflichten gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung, wie zum Beispiel die kostenlose Bereitstellung von Snacks und Getränken.