Wird Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Ihrem geplanten Abflug annulliert und liegt das Verschulden bei der Fluggesellschaft, haben Sie Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechtverordnung in Höhe von 250€ bis 600€. Ist die Airline nicht schuld, stehen Ihnen Alternativen wie ein Ersatzflug, Umbuchung oder Ticketkostenerstattung zu. Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden.
Wenn die Stornierung Ihres Fluges kurzfristig erfolgt und kein Ersatzflug angeboten wird, können Entschädigungen und Ticketrückerstattung gefordert werden. Um Anspruch zu haben, sollte der Flug in oder aus der EU erfolgen und die Annullierung nicht länger als drei Jahre zurückliegen.