Wenn Sie uns beauftragen, haben Sie die Wahl eine Provisionsvereinbarung einzugehen oder aber die Kosten als Selbstzahler zu tragen. Eine etwaige Provision fällt nur im Erfolgsfall an, sodass Sie kein Risiko tragen. In jedem Fall informieren wir Sie vor der Beauftragung detailliert über jegliche anfallenden Kosten. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese Ihre Gebühren, wenn die Entschädigungssumme erfolgreich eingefordert wird.