Sollten Sie der Meinung sein, zu Unrecht abgemahnt worden zu sein, ist regelmäßig die Anfertigung einer Gegendarstellung zur Abmahnung ratsam. In jedem Fall empfiehlt es sich aber, zunächst die Abmahnung von einem Anwalt prüfen zu lassen und mit diesem weitere Reaktionsmöglichkeiten zu besprechen.